Sicherheit in Bewegung und Sport
Das Rundschreiben 15/2024 konkretisiert im ersten Teil den “Umgang mit Risiken und Gewährleistung von Sicherheit” im Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport, bei bewegungsorientierter Freizeitgestaltung in ganztägigen Schulformen und Bewegungsaktivitäten im Rahmen schulischer Betreuungsformen.
Dieses ist der Grundsatzerlass für jede sportliche Tätigkeit mit Schüler/innen. Es soll die rechtliche Verantwortung der Bewegungserzieher/innen aufzeigen, eine brauchbare Hilfe für ihre eigenverantwortlichen Entscheidungen in risikobehafteten Situationen geben, aber sie vor allem auch ermutigen, sich ihrer fachlichen Kompetenz durch die Ausbildung, sowie regelmäßiger Fort- und Weiterbildung bewusst zu sein und sich daher ohne Angst Risikosituationen zu stellen.
Der zweite Teil "Organisatorische Richtlinien" gibt wichtige Hinweise zu folgenden Themen:
- Gruppengrößen
- Bekleidung / Schmuck / Körperpflege
- Teilnahme / Nichtteilnahme am Unterricht
- Dislozierter Unterricht
- Schwimmunterricht
Das Rundschreiben 17/2014 “Richtlinien für die Durchführung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen” wird derzeit überarbeitet und in das RS 15/2024 integriert.
Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen konkretisiert und die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein sinnvolles Sporttreiben mit Gruppen von Schüler/innen zusammengefasst werden, alle früheren Einzelerlässe sind aufgehoben.
Leistungserhebung / Leistungsbeurteilung
Die Broschüre "Rechtsgrundlagen zur Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung in Bewegung und Sport" wurde von einer Arbeitsgruppe der Fachinspektor/innen für Bewegungserziehung und Sport als Hilfestellung für Lehrer/innen entwickelt. Sie wird allen Haupt-, Mittel-, Polytechnischen und Höheren Schulen zur Verfügung gestellt.