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Sicherheit in Bewegung und Sport

Das Rundschreiben 16/2014 "Umgang mit Risiken und Gewährleistung von Sicherheit im Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport, bei bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen und im Bereich der bewegungsorientierten Freizeitgestaltung ganztägiger Schulformen" gilt als Grundsatzerlass für jede sportliche Tätigkeit mit Schüler/innen. Es soll die rechtliche Verantwortung der Bewegungserzieher/innen aufzeigen, eine brauchbare Hilfe für ihre eigenverantwortlichen Entscheidungen in risikobehafteten Situationen geben, aber sie vor allem auch ermutigen, sich ihrer fachlichen Kompetenz durch die Ausbildung, sowie regelmäßiger Fort- und Weiterbildung bewusst zu sein und sich daher ohne Angst Risikosituationen zu stellen.

Im Rundschreiben 17/2014 sind die "Richtlinien für die Durchführung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen"  überarbeitet und ergänzt worden.

Das Rundschreiben 22/2019 "Organisatorische Richtlinien für den Unterricht im Gegenstand Bewegung und Sport" gibt wichtige Hinweise zu folgenden Themen:

  • Gruppengrößen
  • Bekleidung
  • Schmuck
  • Körperpflege
  • Dislozierter Unterricht
  • Schwimmunterricht

Mit diesen 3 Erlässen sind die gesetzlichen Grundlagen konkretisiert und die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein sinnvolles Sporttreiben mit Gruppen von Schüler/innen zusammengefasst, alle früheren Einzelerlässe sind durch diese aufgehoben. 

Leistungserhebung / Leistungsbeurteilung

Die Broschüre "Rechtsgrundlagen zur Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung in Bewegung und Sport" wurde von einer Arbeitsgruppe der Fachinspektor/innen für Bewegungserziehung und Sport als Hilfestellung für Lehrer/innen entwickelt. Sie wird allen Haupt-, Mittel-, Polytechnischen und Höheren Schulen zur Verfügung gestellt.